LASERSCHUTZBEAUFTRAGTER




Laserschutz
RaTec handelt nach den Bestimmungen und Richtlinien der EN 60825-1 sowie der BGV B2 und arbeitet mit Lasertypen der Laserschutzklasse 4.

Laserschutzbeauftragter
Erfolgreiche Teilnahme zum Laserschutzbeauftragter am 27.10.2010 in Rottweil.
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Laser bietet RaTec Ihnen nachfolgend die aktuellen pdf-Dokumente der Berufsgenossenschaft zum Download an.
Für Rückfragen steht ihnen RaTec als Laserschutzbeauftragter gerne zur Verfügung.

BGV B2: Laserstrahlung

BGI 5007: Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke

BGI 832: Betrieb von Lasereinrichtungen

BGV C1: Unfallverhütungsv. für Veranstaltungs- und Produktionsstätten

RaTec VT Jo Rabanus 52459 Inden Tel: 02465/4928 service@rateconline.de